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STRAFRECHT
Strafverteidigung vor und außerhalb des Gerichts

Die Kanzlei Khan nimmt sich Zeit für Sie und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam die für Ihren Fall beste Strategie im Strafverfahren. Hierbei werden wir idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren für Sie tätig, um Ihnen möglichst die Belastung eines gerichtlichen Verfahrens zu ersparen. Doch auch in einem gerichtlichen Verfahren lassen wie Sie nicht alleine und vertreten engagiert Ihre Interessen. Hierbei sind unsere vielseitigen Sprachkenntnisse eine große Hilfe für unsere Mandanten und erleichtern die Beratung erheblich.

STRAFRECHT

Verlässlich bei Ihren Verfahren

Plötzlich verschuldet oder unverschuldet strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt zu sein, ist für viele eine ungewohnte und beängstigende Situation. Daher haben Sie in der Kanzlei Khan einen verlässlichen Partner, der Sie während des gesamten Strafverfahrens unterstützt und Ihre Interessen vertritt.

Die Kanzlei Khan verteidigt Sie in allen Abschnitten des Strafverfahrens. Dazu gehören das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren, das Hauptverfahren sowie das Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren. Die Kanzlei Khan vertritt Sie auch in Verfahren gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Entnahme von DNA-Proben u. a.). Sollten Sie bereits verurteilt worden sein, vertritt die Kanzlei Khan Sie auch im Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht. Selbstverständlich berät und verteidigt die Kanzlei Khan Sie auch in allen Fragen des Jugendstrafrechts. Darüber hinaus nimmt die Kanzlei Khan auch Ihre Rechte als Opfer von Straftaten war.

Migration

STRAFVERTEIDIGUNG

Wir vertreten Sie bei allen Straftaten

Die Kanzlei Khan vertritt und berät Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählen u. a. Straftaten wie:

  • Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung
  • Mord, Totschlag, Körperverletzung
  • Nötigung, Freiheitsberaubung, Stalking (Nachstellung)
  • Vergewaltigung, Umgang mit kinderpornographischem Material
  • Straßenverkehrsdelikte
  • Beleidigung, üble Nachrede
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Falsche Verdächtigung, Strafvereitelung, Falschaussage
  • Brandstiftung
  • Ausländerstraftaten, Betäubungsmittelstraftaten, Waffensachen

STRAFRECHT

Verlässlich bei Ihren Verfahren

Plötzlich verschuldet oder unverschuldet strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt zu sein, ist für viele eine ungewohnte und beängstigende Situation. Daher haben Sie in der Kanzlei Khan einen verlässlichen Partner, der Sie während des gesamten Strafverfahrens unterstützt und Ihre Interessen vertritt.

Die Kanzlei Khan verteidigt Sie in allen Abschnitten des Strafverfahrens. Dazu gehören das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren, das Hauptverfahren sowie das Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren. Die Kanzlei Khan vertritt Sie auch in Verfahren gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Entnahme von DNA-Proben u. a.). Sollten Sie bereits verurteilt worden sein, vertritt die Kanzlei Khan Sie auch im Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht. Selbstverständlich berät und verteidigt die Kanzlei Khan Sie auch in allen Fragen des Jugendstrafrechts. Darüber hinaus nimmt die Kanzlei Khan auch Ihre Rechte als Opfer von Straftaten war.

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Wir vertreten Sie bei allen Straftaten

Die Kanzlei Khan vertritt und berät Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählen u. a. Straftaten wie:

  • Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung
  • Mord, Totschlag, Körperverletzung
  • Nötigung, Freiheitsberaubung, Stalking (Nachstellung)
  • Vergewaltigung, Umgang mit kinderpornographischem Material
  • Straßenverkehrsdelikte
  • Beleidigung, üble Nachrede
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Falsche Verdächtigung, Strafvereitelung, Falschaussage
  • Brandstiftung
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