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MIGRATIONSRECHT

Asyl-, Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht

Kanzlei Khan bereitet Mandanten zu Terminen vor Gericht und bei Behörden vor. Bei Bedarf bieten wir auch die persönliche Betreuung zu Terminen an und stehen beratend zur Seite. Besonders in unserem Tätigkeitsschwerpunkt, dem Ausländer- und Asylrecht, unterstützen wir Sie darüber hinaus auch bei Fragen, die über eine klassische Rechtsberatung hinausgehen. Hierbei sind unsere vielseitigen Sprachkenntnisse eine große Hilfe für unsere Mandanten und erleichtern die Beratung erheblich.

ASYLRECHT

Der Weg in ein neues, sicheres Leben

Kanzlei Khan unterstützt hauptsächlich Menschen, die aufgrund von Gewalt, Krieg und Verfolgung aus ihrer Heimat flüchten mussten. Um ihre Rechte wahren zu können, bedarf es einer ausführlichen Vorbereitung auf das Asylverfahren. Hierfür sind sowohl die Kenntnis der Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung in Deutschland als auch das Wissen um die aktuelle Situation in den Herkunftsländern der Geflüchteten unabdingbar. Um ihren Mandanten gezielt und stets bestens informiert zur Seite stehen zu können, hat sich die Kanzlei Khan schwerpunktmäßig auf die Herkunftsländer Afghanistan, Iran, Pakistan und Syrien spezialisiert. Daher bieten wir Ihnen die umfassende Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Asylrechts an:

  • Dublin-Verfahren
  • Umverteilung
  • Abschiebungsverbot
  • Begleitung bei Anhörungen (BAMF –
    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
  • Flüchtlingsanerkennung
  • Familienasyl
  • Widerrufsverfahren
  • Asylverfahren (Erst- und Folgeantragstellung)
Asylrecht
Migration

MIGRATIONSRECHT

Anerkennung und Verbleib in der neuen Heimat

Kanzlei Khan berät Mandanten bei allen Fragen des Aufenthaltsrechts: von der Einreise bis zur möglichen Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland. Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte als Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Behörden und Gerichten. Daher bieten wir Ihnen die umfassende Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Ausländerrechts an:

  • Visaverfahren
  • Verfestigung des Aufenthalts
  • Daueraufenthalt EU
  • Familienzusammenführung
  • Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Humanitäre Aufenthaltstitel
  • Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
  • Erlangung einer Arbeitserlaubnis
  • Arbeitsmigration
  • Verhinderung der Ausweisung oder Abschiebung

STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT

Staatsbürger in der neuen Heimat

Kanzlei Khan beantwortet gerne Fragen zum Erwerb, zur Bewahrung und zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Wir beraten und vertreten Sie in allen Verfahren gegenüber den zuständigen deutschen Behörden. Im Falle einer negativen Entscheidung, streiten wir für Ihr Recht vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Daher bieten wir Ihnen die umfassende Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Staatsangehörigkeitsrechts an:

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Erwerb durch Geburt
  • Einbürgerung
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit 
  • Feststellung der Staatsangehörigkeit
  • Verlust der Staatsangehörigkeit
  • Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung
staatsrecht

ASYLRECHT

Der Weg in ein neues, sicheres Leben

Kanzlei Khan unterstützt hauptsächlich Menschen, die aufgrund von Gewalt, Krieg und Verfolgung aus ihrer Heimat flüchten mussten. Um ihre Rechte wahren zu können, bedarf es einer ausführlichen Vorbereitung auf das Asylverfahren. Hierfür sind sowohl die Kenntnis der Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung in Deutschland als auch das Wissen um die aktuelle Situation in den Herkunftsländern der Geflüchteten unabdingbar. Um ihren Mandanten gezielt und stets bestens informiert zur Seite stehen zu können, hat sich die Kanzlei Khan schwerpunktmäßig auf die Herkunftsländer Afghanistan, Iran, Pakistan und Syrien spezialisiert. Daher bieten wir Ihnen die umfassende Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Asylrechts an:

  • Dublin-Verfahren
  • Umverteilung
  • Abschiebungsverbot
  • Begleitung bei Anhörungen (BAMF –
    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
  • Flüchtlingsanerkennung
  • Familienasyl
  • Widerrufsverfahren
  • Asylverfahren (Erst- und Folgeantragstellung)
Asylrecht

MIGRATIONSRECHT

Anerkennung und Verbleib in der neuen Heimat

Kanzlei Khan berät Mandanten bei allen Fragen des Aufenthaltsrechts: von der Einreise bis zur möglichen Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland. Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte als Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Behörden und Gerichten. Daher bieten wir Ihnen die umfassende Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Ausländerrechts an:

  • Visaverfahren
  • Verfestigung des Aufenthalts
  • Daueraufenthalt EU
  • Familienzusammenführung
  • Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Humanitäre Aufenthaltstitel
  • Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
  • Erlangung einer Arbeitserlaubnis
  • Arbeitsmigration
  • Verhinderung der Ausweisung oder Abschiebung
Migration

STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT

Staatsbürger in der neuen Heimat

Kanzlei Khan beantwortet gerne Fragen zum Erwerb, zur Bewahrung und zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Wir beraten und vertreten Sie in allen Verfahren gegenüber den zuständigen deutschen Behörden. Im Falle einer negativen Entscheidung, streiten wir für Ihr Recht vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Daher bieten wir Ihnen die umfassende Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Staatsangehörigkeitsrechts an:

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Erwerb durch Geburt
  • Einbürgerung
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit 
  • Feststellung der Staatsangehörigkeit
  • Verlust der Staatsangehörigkeit
  • Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung
staatsrecht