MIGRATIONSRECHT
Asyl-, Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht
Kanzlei Khan bereitet Mandanten zu Terminen vor Gericht und bei Behörden vor. Bei Bedarf bieten wir auch die persönliche Betreuung zu Terminen an und stehen beratend zur Seite. Besonders in unserem Tätigkeitsschwerpunkt, dem Ausländer- und Asylrecht, unterstützen wir Sie darüber hinaus auch bei Fragen, die über eine klassische Rechtsberatung hinausgehen. Hierbei sind unsere vielseitigen Sprachkenntnisse eine große Hilfe für unsere Mandanten und erleichtern die Beratung erheblich.
Der Weg in ein neues, sicheres Leben
Kanzlei Khan unterstützt hauptsächlich Menschen, die aufgrund von Gewalt, Krieg und Verfolgung aus ihrer Heimat flüchten mussten. Um ihre Rechte wahren zu können, bedarf es einer ausführlichen Vorbereitung auf das Asylverfahren. Hierfür sind sowohl die Kenntnis der Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung in Deutschland als auch das Wissen um die aktuelle Situation in den Herkunftsländern der Geflüchteten unabdingbar. Um ihren Mandanten gezielt und stets bestens informiert zur Seite stehen zu können, hat sich die Kanzlei Khan schwerpunktmäßig auf die Herkunftsländer Afghanistan, Iran, Pakistan und Syrien spezialisiert. Daher bieten wir Ihnen die umfassende Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Asylrechts an:
Anerkennung und Verbleib in der neuen Heimat
Kanzlei Khan berät Mandanten bei allen Fragen des Aufenthaltsrechts: von der Einreise bis zur möglichen Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland. Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte als Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Behörden und Gerichten. Daher bieten wir Ihnen die umfassende Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Ausländerrechts an:
Staatsbürger in der neuen Heimat
Kanzlei Khan beantwortet gerne Fragen zum Erwerb, zur Bewahrung und zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Wir beraten und vertreten Sie in allen Verfahren gegenüber den zuständigen deutschen Behörden. Im Falle einer negativen Entscheidung, streiten wir für Ihr Recht vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Daher bieten wir Ihnen die umfassende Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Staatsangehörigkeitsrechts an:
Der Weg in ein neues, sicheres Leben
Kanzlei Khan unterstützt hauptsächlich Menschen, die aufgrund von Gewalt, Krieg und Verfolgung aus ihrer Heimat flüchten mussten. Um ihre Rechte wahren zu können, bedarf es einer ausführlichen Vorbereitung auf das Asylverfahren. Hierfür sind sowohl die Kenntnis der Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung in Deutschland als auch das Wissen um die aktuelle Situation in den Herkunftsländern der Geflüchteten unabdingbar. Um ihren Mandanten gezielt und stets bestens informiert zur Seite stehen zu können, hat sich die Kanzlei Khan schwerpunktmäßig auf die Herkunftsländer Afghanistan, Iran, Pakistan und Syrien spezialisiert. Daher bieten wir Ihnen die umfassende Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Asylrechts an:
Anerkennung und Verbleib in der neuen Heimat
Kanzlei Khan berät Mandanten bei allen Fragen des Aufenthaltsrechts: von der Einreise bis zur möglichen Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland. Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte als Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Behörden und Gerichten. Daher bieten wir Ihnen die umfassende Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Ausländerrechts an:
Staatsbürger in der neuen Heimat
Kanzlei Khan beantwortet gerne Fragen zum Erwerb, zur Bewahrung und zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Wir beraten und vertreten Sie in allen Verfahren gegenüber den zuständigen deutschen Behörden. Im Falle einer negativen Entscheidung, streiten wir für Ihr Recht vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Daher bieten wir Ihnen die umfassende Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Staatsangehörigkeitsrechts an: